Krankenfahrten

Wir fahren Sie:

  • zur Dialyse
  • zur Chemotherapie
  • zur Strahlentherapie
  • zur Arztpraxis
  • zur Arztpraxis
  • zur Stationären Aufnahme
  • zu ambulanten Operationen
  • zur Rehaklinik

Der Verordnungsschein:

Verordnung einer Krankenbeförderung

Grundsätzlich gilt das alle Fahrten vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen sind!
(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).

Ablauf

Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:

1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung („Krankentransportschein“)

2. die schriftliche Genehmigung Ihre Krankenkasse

3. einen Befreiungsausweise von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse ansonsten müssen sie eine Zuzahlung leisten.

Eigenanteil:

Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt